Skardelly ENGINEERING GMBH – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Skardelly ENGINEERING GMBH, insbesondere für:
- Ingenieur- und technische Dienstleistungen,
- Planung, Projektierung und technische Beratung,
- Konstruktion und Entwicklung,
- CAD-, 3D- und technische Zeichnungsleistungen,
- Berechnungen, Simulationen und technische Analysen,
- Entwicklung und Herstellung von Prototypen,
- Lieferung von Maschinen, Anlagen, Baugruppen, Komponenten und sonstigen Waren,
- Montage, Demontage und Installation,
- Inbetriebnahme,
- Programmierung und Automatisierung,
- Wartung, Reparatur und Serviceleistungen,
- sowie sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Geschäfte mit Verbrauchern sind von diesen AGB nicht erfasst.
1.3. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn bei zukünftigen Aufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden („Kunde“) gelten nur dann, wenn Skardelly ENGINEERING GMBH deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn Skardelly ENGINEERING GMBH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
1.5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Diese AGB ergänzen die individuellen Vereinbarungen.
1.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorsieht.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Skardelly ENGINEERING GMBH sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung durch Skardelly ENGINEERING GMBH zustande.
2.3. Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten, technischen Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Vertragsinhalt bezeichnet werden.
2.4. Technische Angaben, insbesondere zu Abmessungen, Gewichten, Leistungsdaten, Toleranzen, Verbrauchswerten, Geschwindigkeiten, Kapazitäten und sonstigen technischen Kennwerten, gelten als verbindlich nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.5. Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages geeignete Subunternehmer, Lieferanten und sonstige Dritte einzusetzen.
3. Leistungsumfang
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag, der Auftragsbestätigung und den darin ausdrücklich bezeichneten technischen Unterlagen.
3.2. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst.
3.3. Insbesondere gelten folgende Leistungen nur dann als geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden:
- behördliche Genehmigungen,
- Einreichplanungen,
- Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige,
- Zertifizierungen,
- CE-Konformitätsbewertungen,
- Validierungen,
- Abnahmen durch Dritte,
- Dokumentationen in bestimmten Formaten,
- Bereitstellung von Quell- oder Konstruktionsdaten,
- Programmquellcodes,
- SPS-/Roboterprogramme,
- Bereitstellung von 3D-CAD-Rohdaten,
- Schulungen,
- Wartungsverträge,
- Ersatzteilbevorratung.
3.4. Bei technischen Projekten ist Skardelly ENGINEERING GMBH nur für jene technischen Anforderungen verantwortlich, die vom Kunden vollständig und richtig bekanntgegeben und ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht wurden.
3.5. Der Kunde hat Skardelly ENGINEERING GMBH alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Programme und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
4.2. Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung technischer Unterlagen,
- Bereitstellung von Schnittstellen- und Maschinendaten,
- Bekanntgabe von Einsatzbedingungen,
- Bekanntgabe relevanter Normen und Vorschriften,
- Bereitstellung von Mustern und Bauteilen,
- Zugang zu Anlagen und Betriebsstätten,
- Bereitstellung erforderlicher Anschlüsse,
- Bereitstellung von Strom, Druckluft, Netzwerk und sonstigen Medien,
- Bereitstellung geeigneter Ansprechpartner,
- rechtzeitige Entscheidungen und Freigaben.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Daten und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
4.4. Verzögerungen und Mehrkosten, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.
4.5. Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, Leistungen bis zur Erfüllung erforderlicher Mitwirkungspflichten zurückzuhalten, ohne dadurch in Verzug zu geraten.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
5.1. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.2. Änderungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit schriftlich hinsichtlich Auswirkungen auf Preis, Termine und Leistungsumfang bestätigt.
5.3. Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, durch Änderungswünsche, zusätzliche Anforderungen oder nachträglich bekannt gewordene Umstände verursachten Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
5.4. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Konstruktionsänderungen, zusätzliche Berechnungen, zusätzliche Planungsvarianten, Änderungen bereits freigegebener Zeichnungen, zusätzliche Abstimmungen, zusätzliche Dokumentationen, zusätzliche Programmierarbeiten, zusätzliche Montage- und Inbetriebnahmearbeiten, Wartezeiten sowie zusätzliche Reisen und Fahrtzeiten.
6. Preise und Vergütung
6.1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Transport-, Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Prüf- und sonstige Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
6.3. Bei Leistungen nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung nach den im Angebot vereinbarten Stundensätzen. Ist kein Stundensatz vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Sätze von Skardelly ENGINEERING GMBH.
6.4. Angefangene Zeiteinheiten können entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall verrechnet werden.
6.5. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Erkennbar notwendige Überschreitungen werden dem Kunden mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
6.6. Bei langfristigen Projekten ist Skardelly ENGINEERING GMBH berechtigt, angemessene Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2. Skardelly ENGINEERING GMBH ist bei größeren Projekten berechtigt, angemessene Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen.
7.3. Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen.
7.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte, sofern nicht im Einzelvertrag ein zulässiger höherer Zinssatz vereinbart wurde.
7.5. Zusätzlich sind die gesetzlich vorgesehenen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Einbringlichmachung zu ersetzen.
7.6. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, Spesen und Zinsen und anschließend auf die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
7.7. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
7.8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich solcher Forderungen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Lieferungen und Versand
8.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
8.2. Lieferfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
8.3. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die Skardelly ENGINEERING GMBH nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässen, Streiks, behördlichen Maßnahmen, Energieengpässen, Transportproblemen, Verzögerungen von Lieferanten oder Subunternehmern sowie fehlender Mitwirkung des Kunden.
8.4. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
8.5. Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden. Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
8.6. Auf Wunsch des Kunden kann Skardelly ENGINEERING GMBH auf dessen Kosten eine Transportversicherung abschließen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Skardelly ENGINEERING GMBH.
9.2. Bei laufender Geschäftsbeziehung bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung aufrecht, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
9.4. Der Kunde hat Skardelly ENGINEERING GMBH unverzüglich über Pfändungen, Beschädigungen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
9.5. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Die daraus entstehenden Forderungen gelten, soweit rechtlich zulässig, bereits jetzt an Skardelly ENGINEERING GMBH abgetreten.
10. Montage, Installation und Inbetriebnahme
10.1. Montage-, Installations- und Inbetriebnahmeleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
10.2. Der Kunde hat für geeignete Arbeitsbedingungen und einen sicheren Zugang zum Einsatzort zu sorgen.
10.3. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass erforderliche Anschlüsse, Medien, Fundamente, Befestigungsmöglichkeiten, Hebemittel und sonstige Voraussetzungen vorhanden sind, soweit diese nicht ausdrücklich von Skardelly ENGINEERING GMBH geschuldet werden.
10.4. Wartezeiten, Unterbrechungen und zusätzliche Anfahrten, die durch Umstände aus der Sphäre des Kunden verursacht werden, werden gesondert verrechnet.
10.5. Nach Abschluss der Montage oder Inbetriebnahme ist der Kunde verpflichtet, die Leistung unverzüglich zu prüfen und, soweit eine Abnahme vereinbart wurde, abzunehmen.
11. Abnahme und Freigabe
11.1. Soweit für die vereinbarte Leistung eine Abnahme vorgesehen ist, wird diese nach Fertigstellung durchgeführt.
11.2. Der Kunde hat bei der Abnahme erkennbare Mängel konkret zu benennen.
11.3. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nach Fertigstellungsanzeige ohne Vorbehalt produktiv nutzt oder nicht innerhalb angemessener Frist begründete wesentliche Mängel schriftlich mitteilt, soweit eine Abnahmefiktion gesetzlich zulässig ist.
11.4. Teilabnahmen können vereinbart oder entsprechend dem Projektfortschritt durchgeführt werden.
12. Gewährleistung
12.1. Skardelly ENGINEERING GMBH leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen und gelieferten Waren bei Übergabe bzw. Abnahme dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
12.2. Soweit gesetzlich zulässig und ausschließlich gegenüber Unternehmern vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Waren und technische Leistungen 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.
12.3. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.4. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich zunächst die Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Leistung bzw. Ware. Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, die Art der Mangelbehebung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu wählen.
12.5. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der Kunde die Ware bzw. Leistung bestimmungsgemäß verwendet und die von Skardelly ENGINEERING GMBH vorgegebenen Betriebs-, Wartungs- und Verwendungsvorschriften einhält.
12.6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die verursacht wurden durch unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte, Verwendung ungeeigneter Materialien oder Komponenten, normale Abnutzung und Verschleiß, ungeeignete Umgebungsbedingungen, Überspannung oder sonstige äußere Einwirkungen sowie mangelhafte oder unrichtige Vorgaben des Kunden.
12.7. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Mängelrügepflichten des UGB.
12.8. Mängel sind möglichst konkret unter Angabe von Art, Zeitpunkt und Auswirkungen des Mangels schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat Skardelly ENGINEERING GMBH die zur Prüfung und Behebung erforderliche Möglichkeit einzuräumen.
12.9. Ergibt die Überprüfung, dass kein von Skardelly ENGINEERING GMBH zu vertretender Gewährleistungsfall vorliegt, können die hierfür entstandenen Aufwendungen nach dem vereinbarten bzw. üblichen Stundensatz verrechnet werden.
13. Garantie
13.1. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
13.2. Herstellergarantien von Drittlieferanten werden, soweit möglich, an den Kunden weitergegeben. Skardelly ENGINEERING GMBH übernimmt darüber hinaus keine weitergehende Garantie, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Haftung
14.1. Skardelly ENGINEERING GMBH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB keine zulässige Haftungsbeschränkung vorsehen.
14.2. Gegenüber Unternehmern haftet Skardelly ENGINEERING GMBH – soweit gesetzlich zulässig – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
14.3. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie nicht in Fällen, in denen zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.
14.5. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Skardelly ENGINEERING GMBH nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Finanzierungskosten oder sonstige reine Vermögensfolgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
14.6. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrages begrenzt.
14.7. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Produkthaftungsrecht, entgegenstehen.
14.8. Für Schäden, die durch vom Kunden beigestellte Komponenten, Daten, Zeichnungen, Materialien oder Vorgaben verursacht werden, haftet Skardelly ENGINEERING GMBH nur, soweit Skardelly ENGINEERING GMBH deren Fehler bei ordnungsgemäßer fachlicher Prüfung erkennen musste und diese Prüfung vertraglich geschuldet war.
15. Technische Planung, Konstruktion und Entwicklung
15.1. Technische Berechnungen, Konstruktionen, Zeichnungen, Simulationen und sonstige Planungsleistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannten und vom Kunden bereitgestellten Daten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von Skardelly ENGINEERING GMBH übermittelten Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und freizugeben.
15.3. Änderungen nach erfolgter Freigabe gelten als zusätzliche Leistung und werden gesondert verrechnet.
15.4. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Skardelly ENGINEERING GMBH keine Überprüfung von Kundenangaben auf deren sachliche oder technische Richtigkeit.
15.5. Eine Planung oder Konstruktion bezieht sich ausschließlich auf den ausdrücklich vereinbarten Anwendungsfall. Eine Übertragung auf andere Einsatzbedingungen bedarf einer gesonderten technischen Prüfung.
15.6. Der Kunde ist für die Einhaltung jener Vorschriften, Normen und Anforderungen verantwortlich, die ausschließlich seinen konkreten Produktionsprozess, seine Betriebsstätte oder seine innerbetrieblichen Abläufe betreffen, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung von Skardelly ENGINEERING GMBH vereinbart wurde.
16. CAD-Daten, Zeichnungen, Software und Nutzungsrechte
16.1. Sämtliche von Skardelly ENGINEERING GMBH erstellten Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Modelle, CAD-Daten, Programme, Softwarebestandteile, Dokumentationen, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum von Skardelly ENGINEERING GMBH oder der jeweiligen Rechteinhaber.
16.2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
16.3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Skardelly ENGINEERING GMBH, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
16.4. Die Herausgabe von editierbaren CAD-Rohdaten, parametrischen 3D-Modellen, Quellcodes, SPS-Programmen, Roboterprogrammen oder sonstigen bearbeitbaren Ausgangsdaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16.5. Auch bei vereinbarter Herausgabe von Rohdaten verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei Skardelly ENGINEERING GMBH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16.6. Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen und Daten dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet werden.
17. Software und Programmierung
17.1. Bei Software-, SPS-, Roboter- und Automatisierungsleistungen wird ausschließlich der im Auftrag vereinbarte Funktionsumfang geschuldet.
17.2. Eine bestimmte Kompatibilität mit Drittsoftware oder zukünftigen Softwareversionen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.3. Änderungen an Software durch den Kunden oder Dritte können zum Verlust von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen führen, soweit die Änderung für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist.
17.4. Der Kunde ist für die Datensicherung seiner eigenen Systeme verantwortlich.
17.5. Soweit Skardelly ENGINEERING GMBH Daten, Programme oder Konfigurationen bearbeitet, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten für geeignete Sicherungskopien zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung als Leistung vereinbart wurde.
18. Geheimhaltung
18.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
18.2. Als vertraulich gelten insbesondere technische Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Programme, Geschäftsgeheimnisse, Preise, Kalkulationen, Kundeninformationen und nicht öffentlich bekannte technische Informationen.
18.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden, dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
18.4. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
19. Datenschutz und elektronische Kommunikation
19.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
19.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
19.3. Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, gilt als zulässige Form der geschäftlichen Kommunikation, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.
19.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm übermittelten Dateien frei von Schadsoftware sind.
20. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
20.1. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Erklärung.
20.2. Im Fall einer vom Kunden veranlassten vorzeitigen Beendigung eines Auftrages sind jedenfalls zu bezahlen:
- bereits erbrachte Leistungen,
- bereits bestellte oder angefertigte Waren und Komponenten,
- nicht mehr stornierbare Fremdleistungen,
- bereits angefallene Reise- und Nebenkosten,
- sonstige nachweislich entstandene Kosten.
20.3. Darüber hinaus kann Skardelly ENGINEERING GMBH eine angemessene Vergütung für bereits begonnene, noch nicht fertiggestellte Leistungen verlangen.
20.4. Eine pauschale Stornogebühr von 20 % gilt nicht, soweit eine individuell abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
21. Rücktritt durch Skardelly ENGINEERING GMBH
21.1. Skardelly ENGINEERING GMBH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- der Kunde trotz angemessener Nachfrist wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
- der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht bezahlt,
- berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und keine ausreichende Sicherheit geleistet wird,
- die Leistungserbringung aus Gründen außerhalb des Einflussbereiches von Skardelly ENGINEERING GMBH dauerhaft unmöglich wird.
21.2. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind auch im Fall eines solchen Rücktritts zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
22. Höhere Gewalt
22.1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von Skardelly ENGINEERING GMBH nicht zu vertretende Ereignisse befreien Skardelly ENGINEERING GMBH für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Verpflichtungen.
22.2. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, erhebliche Lieferkettenstörungen und Ausfälle wesentlicher Lieferanten.
22.3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
23. Erfüllungsort
23.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Skardelly ENGINEERING GMBH.
23.2. Bei Montage- und Vor-Ort-Leistungen gilt zusätzlich der jeweils vereinbarte Einsatzort als Leistungsort.
24. Gerichtsstand und anwendbares Recht
24.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwischen Skardelly ENGINEERING GMBH und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
24.2. Für sämtliche Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Skardelly ENGINEERING GMBH als Gerichtsstand vereinbart.
24.3. Für Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie nach den jeweils anwendbaren internationalen Zuständigkeitsvorschriften zulässig ist.
25. Aufrechnung und Zurückbehaltung
25.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
25.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
26. Abtretung
26.1. Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Skardelly ENGINEERING GMBH an Dritte abtreten, soweit gesetzlich zulässig.
26.2. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
27. Schlussbestimmungen
27.2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
27.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
27.3. Diese AGB ersetzen sämtliche früheren AGB der Skardelly ENGINEERING GMBH.
27.4. Änderungen dieser AGB gelten für neue Vertragsabschlüsse ab dem jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.
Skardelly ENGINEERING GMBH
Gabelhofensiedlung 38b, A-8753 Fohnsdorf
Firmenbuch: FN 385876s
UID: ATU67441707
Stand: August 2026
