Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen den Verkauf von Sachen des Verkäufers sowie dessen Zubehör und dessen Dienstleistungen. Sie sind Grundlage dieses Vertrages.

 

Allgemeines

Skardelly ENGINEERING GMBH arbeitet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge.

Darüberhinausgehende Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der vertretungsbefugten Organe von Skardelly ENGINEERING GMBH mit firmenmäßiger Fertigung.

Etwaigen Kaufbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß noch nicht einmal zurückgewiesen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Bestimmungen richtet sich der Vertragsinhalt nach gesetzlichen Vorschriften.

Diese Geschäftsbedingungen treten an die Stelle aller früheren Geschäftsbedingungen.

 

Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

Die Angebotspreise und Rabattsätze von Skardelly ENGINEERING GMBH gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Nettopreise ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne Zustellung, ohne Nachlass, in Euro. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen aufgrund höherer Gestehungskosten, Erhöhung von Zöllen, Änderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen. Derartige Erhöhungen fallen in die Zahlungspflicht des Käufers. Aus derartigen Preiserhöhungen kann ein Rücktrittsrecht nicht abgeleitet werden.

Die Angebote von Skardelly ENGINEERING GMBH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Käufer ist an seine Angebote oder Bestellungen zumindest über 30 Tage gebunden.

Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von der sofortigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises abhängig zu machen.

Bei nicht termingerechter Zahlung des Käufers ist Skardelly ENGINEERING GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedoch mindestens 9 % p.a. pro angefangenen Monat in Ansatz zu bringen.

Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen, so dass Skardelly ENGINEERING GMBH aus der Eintreibung seiner Forderungen unter keinen Umständen Kosten, aus welchem Titel immer entstehen dürfen.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung von Gegenforderungen steht dem Käufer nicht zu, insbesondere dürfen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche nicht als Grund für die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen dienen.

 

Eigentumsrecht

Skardelly ENGINEERING GMBH liefert die Erzeugnisse „ab Werk“ gemäß Incoterms. Die nach Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Produkte durchgeführte Lagerung der vertragsgegenständlichen Produkte durch Skardelly ENGINEERING GMBH sowohl auf eigenen als auch auf Lagerplätzen Dritter erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Verladung der Erzeugnisse auf die vom Käufer beizustellenden Transportmittel erfolgt durch Skardelly ENGINEERING GMBH auf Risiko des Käufers.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mit sämtlichen Nebengebühren, Zinsen und Kosten Eigentum von Skardelly ENGINEERING GMBH. Bei einem bestehenden Kontokorrentverhältnis bleibt das Eigentumsrecht so lange aufrecht, als nicht alle in diesem Punkt genannten Forderungen beglichen sind und der gesamte Saldo aus dem Kontokorrentverhältnis abgedeckt ist.

Die Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Diesfalls tritt der Käufer sämtliche ihm aus dieser Veräußerung zustehenden Rechte (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) an Skardelly ENGINEERING GMBH ab. Auf Verlangen von Skardelly ENGINEERING GMBH ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung zu übergeben und über sämtlichen ausstehenden Forderungen sofort Rechnung zu legen.

Skardelly ENGINEERING GMBH ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Ware ohne weiteres Einvernehmen abzuholen und sämtliche dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

 

Gewährleistung/ Produkthaftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Endkunden. Bei Ware zweiter Wahl bzw. gebrauchten Geräten wird die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

Skardelly ENGINEERING GMBH ist bemüht, Liefer- und Fertigstellungstermin genau einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich aber auch zur Abnahme nach dem Liefertermin. Nach Überschreiten des Liefertermins in der Dauer eines Monates hat der Käufer das Recht, unter Setzung einer 8-wöchigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch für derartige Mängel ausgeschlossen. Später auftretende Mängel hat der Käufer ebenfalls unverzüglich mit den gleichen Rechtsfolgen telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes Skardelly ENGINEERING GMBH bekannt zu geben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an der Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen vorgenommen werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Voraussetzung, dass der Käufer alle Vorschriften von Skardelly ENGINEERING GMBH über Behandlung des Kaufgegenstandes vollinhaltlich befolgt. Voraussetzung ist weiters die sachgemäße Verwendung und Lagerung durch den Käufer, wofür im Streitfall der Käufer beweispflichtig ist.

Der Käufer ist im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, zur Verbesserung eine Frist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat er nur unter der Voraussetzung, dass alle innerhalb angemessener Frist durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos sind. Der Käufer ist verpflichtet, Skardelly ENGINEERING GMBH bei der Durchführung von Gewährleistungsverpflichtungen nach Tunlichkeit zu unterstützen und diesbezüglich alle Weisungen von Skardelly ENGINEERING GMBH zu beachten.

Ausdrücklich ausgeschlossen vom Gewährleistungsanspruch ist natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung und Havarie zurückzuführen ist. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs oder der Weitergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Schadenersatzansprüche gegen Skardelly ENGINEERING GMBH bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Skardelly ENGINEERING GMBH. Im Falle unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt sowie Arbeitseinstellung, Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen etc. darf Skardelly ENGINEERING GMBH die Lieferung entsprechend reduzieren oder ganz vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer deswegen Schadenersatzansprüche zustehen. Bei einer solchen vorübergehenden Störung ist Skardelly ENGINEERING GMBH berechtigt, die Lieferung auch noch, innerhalb angemessener Frist, nach deren Wegfall zu erbringen.

Im Fall der Mangelbehebung durch Skardelly ENGINEERING GMBH verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Frist von 12 Monaten nicht. Lediglich hinsichtlich ausgetauschter Originalersatzteile beginnt die Gewährleistungsfrist ab Übergabe neu zu laufen.

Produkthaftungsansprüche für Schäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen sind ausgeschlossen. Die Waren werden vom Käufer im Rahmen seines Unternehmens angeschafft bzw. gemietet.

Durch einen Lieferverzug entstandene Kosten des Kunden werden vom Hersteller ausnahmslos nicht übernommen.

Die Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes bzw. Unternehmens über die Behandlung sowie im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstiger Hinweise bei vorsichtiger und sorgfältiger Betrachtungsweise erwartet werden kann. Dem Käufer ist es untersagt, die Ware auf solche Art darzutun, dass eine darüberhinausgehende Sicherheitserwartung entstehen kann.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. als Annäherungswerte zu betrachten und unverbindlich sind.

 

Übernahme-/Annahmeverzug

Wird die Versendung der Ware oder Fertigstellung der Arbeiten durch Umstände verzögert, die auf Seiten des Käufers liegen, wird die Ware auf dessen Gefahr und Kosten eingelagert. Als Lagerentgelt wird der doppelte Betrag des für konzessionierte Lagerhalter örtlich üblichen Betrages vereinbart. Die Arbeit wird so lange eingestellt, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Nebenforderungen bezahlt. Aus einer diesbezüglichen Verzögerung hat der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche. Er hat seinerseits die dadurch aufgelaufenen Mehrkosten vor Beginn der Weiterführung der Arbeiten zu ersetzen.

Im Falle des Annahmeverzuges oder der Einlagerung der Ware durch Skardelly ENGINEERING GMBH hat der Käufer seinen Anspruch auf Übersendung verloren. Er hat nur mehr ein Recht auf Herausgabe der Ware bei Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch des gesamten Lagerentgeltes. Annahmeverzug tritt auch ein im Falle, dass die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers zu bezweifeln ist. Diesfalls ist Skardelly ENGINEERING GMBH berechtigt auf Kosten des Käufers eine Bankgarantie zu verlangen.

Für den Fall der Nichterfüllung durch den Käufer, aus welchen Gründen immer, ist Skardelly ENGINEERING GMBH berechtigt eine Stornogebühr von 20% des Warenbruttowertes zu begehren.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ergeben, wird ausschließlich das für den Bezirk Murtal sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

 

Gültig ab 01.01.2023

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Gabelhofensiedlung 38b

A-8753 Fohnsdorf

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